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Das Kompetenzzentrum Soziale Dienste Untersee & Rhein erfüllt für verschiedene Mitgliedergemeinden aus der Region Untersee, Rhein und Seerücken die Aufgaben der Berufsbeistandschaft, der Sozialhilfe und des Case Managements Krankenkasse. Es deckt ein Einzugsgebiet von rund 20’000 Einwohnerinnen und Einwohnern ab.
Ordnet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine Massnahme im Kindes- oder Erwachsenenschutz an, ernennt sie eine geeignete Beistandsperson. Diese Aufgabe kann durch eine Berufsbeistandsperson oder durch eine private Person übernommen werden. Massnahmen im Kindesschutz werden in der Regel durch Berufsbeistandspersonen geführt.
Interessieren Sie sich für die Führung einer Beistandschaft? Können Sie sich vorstellen, beispielsweise eine ältere Person bei administrativen Angelegenheiten zu unterstützen und zu begleiten? Wir sind laufend auf der Suche nach engagierten privaten Mandatstragenden, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen.
Haben Sie sich entschieden, ein Mandat zu führen und wurden Sie von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eingesetzt, unterstützen wir Sie bei Fragen zur Mandatsführung fachlich und praxisnah.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Wir beraten, begleiten, informieren und unterstützen die Bevölkerung der Region Untersee & Rhein in den Bereichen Sozialhilfe, Asylwesen, Alimentenbevorschussung, Inkassohilfe, Case Management Krankenkasse sowie freiwillige wirtschaftliche Hilfe.
Bei Bedarf vermitteln wir an spezialisierte Fachstellen, beispielsweise in den Bereichen Erziehungsberatung, Suchtberatung und Schuldenberatung.
Anspruch auf Hilfe haben alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Basadingen-Schlattingen, Diessenhofen, Eschenz, Schlatt, Steckborn und Wagenhausen ungeachtet der Ursache ihrer Notlage.
Ziel der Sozialhilfe ist die Wiederherstellung und Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Selbständigkeit.
Im Rahmen der freiwilligen wirtschaftlichen Hilfe bieten die Soziale Dienste Untersee & Rhein Beratung und Unterstützung an, insbesondere in finanziellen Fragestellungen.
Das Alimentenwesen gliedert sich in die Bereiche Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe.
Alimentenbevorschussung:
Gemäss der Sozialhilfegesetzgebung des Kantons Thurgau besteht für Personen mit elterlicher Sorge Anspruch auf Bevorschussung von Kinderalimenten, wenn die unterhaltspflichtige Person ihren Verpflichtungen nicht rechtzeitig, nicht regelmässig oder gar nicht nachkommt.
Voraussetzung für die Bevorschussung ist ein vollstreckbarer Unterhaltsanspruch, namentlich ein rechtskräftiges Gerichtsurteil oder ein behördlich genehmigter Unterhaltsvertrag, sowie die Nichterfüllung der Unterhaltspflicht.
Die Anspruchsberechtigung richtet sich nach dem Einkommen und Vermögen der anspruchsberechtigten Personsowie gegebenenfalls nach den wirtschaftlichen Verhältnissen einer Ehe- oder Konkubinatsperson.
Eine rückwirkende Bevorschussung von Kinderalimenten ist ausgeschlossen.
Inkassowesen:
Besteht kein Anspruch auf Alimentenbevorschussung und erfüllt die unterhaltspflichtige Person ihre Unterhaltspflicht nicht, kann ein Gesuch um unentgeltliche Inkassohilfe für Kinder- und Ehegattenalimente gemäss Artikel 291 ZGB gestellt werden.
Voraussetzung ist auch hier ein vollstreckbarer Unterhaltstitel.
Die Sozialen Dienste Untersee & Rhein übernehmen die Beratung und Betreuung der durch den Bund oder den Kanton zugewiesenen Personen aus dem Asylbereich.
Für anerkannt geflüchtete Personen erfolgt die wirtschaftliche Unterstützung und persönliche Beratung gemäss Sozialhilfegesetz, für vorläufig aufgenommene Personen gemäss dem kantonalen Leitfaden Asyl.
Zur Umsetzung des Integrationsauftrags arbeiten die Sozialen Dienste Untersee & Rhein eng mit der kantonalen Fachstelle Integration zusammen, insbesondere bei der Begleitung vorläufig aufgenommener und anerkannter geflüchteter Personen.
Unterstützung von schutzbedürftigen Personen ohne Aufenthaltsbewilligung (Ausweis S) mit Aufenthalt in einer der Gemeinden des Zuständigkeitsbereichs der Sozialen Dienste Untersee & Rhein.
Die Sozialen Dienste Untersee & Rhein führen für die Gemeinden Diessenhofen, Eschenz, Schlatt, Steckborn und Wagenhausen das Case Management bei Personen mit Krankenkassenausständen durch.
Perspektive Thurgau
KESB Frauenfeld
Caritas Thurgau
SRK Thurgau
Selbsthilfe Thurgau
Benevol Thurgau
Die Sozialen Dienste Untersee & Rhein sind als Verein organisiert, deren Mitglieder politische Gemeinden sind. SDUR erbringt im Auftrag der Trägergemeinden die gesetzlich vorgesehenen Sozialdienstleistungen.
Für folgende Aufgaben und Gemeinden ist SDUR zuständig:
Berufsbeistandschaft für die Gemeinden Basadingen-Schlattingen, Berlingen, Diessenhofen, Eschenz, Homburg, Mammern, Schlatt, Steckborn und Wagenhausen.
Sozialhilfe, Alimentenwesen, Asylwesen und FWH (freiwillige wirtschaftliche Hilfe) für die Gemeinden Basadingen-Schlattingen, Diessenhofen, Eschenz, Schlatt, Steckborn und Wagenhausen.
Das Case Management wird bei Krankenkassenprämienausständen für die Gemeinden Diessenhofen, Eschenz, Schlatt, Steckborn und Wagenhausen wahrgenommen.
Die Sozialen Dienste Untersee & Rhein bieten ein vielseitiges und verantwortungsvolles Arbeitsumfeld im Bereich der sozialen Dienstleistungen. Unsere Mitarbeitenden leisten einen wichtigen Beitrag zur sozialen Sicherheit und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Region.
Auf dieser Seite finden Sie unsere aktuellen offenen Stellen. Wir freuen uns über das Interesse engagierter Fachpersonen, die ihre Kompetenzen in einem anspruchsvollen und sinnstiftenden Tätigkeitsfeld einbringen möchten.
Aktuell:
Wir sind für Sie da und unterstützen Sie gerne. Bitte füllen Sie das Kontaktformular aus oder kontaktieren Sie uns telefonisch.
Unser Team steht Ihnen bei Fragen und Anliegen gerne zur Verfügung.
Ihre Anfrage wird während der Geschäftszeiten innert 24 Stunden bearbeitet.
Montag: 08.30 – 11.30 / 13.30 – 16.00
Dienstag: 13.30 – 16.00
Mittwoch: 08.30 – 11.30 / 13.30 – 16.00
Donnerstag: 13.30 – 16.00
Freitag: 08.30 – 11.30
Ausserhalb der Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung.
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